Ab 1. November
2012 müssen alle im Handel erhältlichen Reifen, die nach dem 1. Juli 2012 produziert werden, mit den im EU-Reifenlabel vorgegebenen Kriterien zu Rollwiderstand, Nasshaftung und
Geräuschemission ausgezeichnet werden. Bindend ist die Verordnung zum EU-Reifenlabel für alle EU-Mitgliedstaaten. Sie gilt für alle Pkw-, Llkw- und Lkw-Reifen (Klassen C1, C2 und
C3).
2009 Namensänderung bei den folgenden Gesellschaften:
Die WGV Schwäbische Allgemeine Versicherung AG heißt künftig
WGV-Versicherung AG