Hauptuntersuchung Die Checkliste für Ihr Motorrad
1. Allgemeines
■ Haben Sie Ihren Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls weitere Unterlagen griffbereit, wie zum Beispiel eine Reifenfreigabe oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis?
■ Ist das Fabrikschild (Typschild) vorhanden und gut lesbar? ■ Stimmt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) am Fahrzeug mit der in den Papieren überein und
ist diese gut lesbar?
■ Sind die Rückspiegel intakt und sicher befestigt?
■ Funktionieren Lenkradschloss und Tachometer?
■ Ist das Kennzeichen gut lesbar, unbeschädigt und sicher befestigt?
2. Beleuchtung und elektrische Ausrüstung
■ Sind die Leuchtengehäuse und Rückstrahler unbeschädigt?
■ Funktionieren sämtliche Leuchten und Kontroll-Leuchten?
■ Sind die Reflektoren der Scheinwerfer in Ordnung und nicht oxidiert?
■ Leuchten alle Lampen hell und gleichmäßig stark ohne zu flackern?
■ Sind die Bremslichtschalter richtig eingestellt?
■ Ist die Batterie in einem guten Zustand und ausreichend befestigt?
■ Funktioniert die Hupe?
■ Sind die elektrischen Anschlüsse fest und nicht oxidiert?
■ Sind die elektrischen Leitungen scheuerfrei verlegt und unbeschädigt?
■ Sind die in den Fahrzeugdokumenten vorgeschriebenen Zündkerzen und Zündkerzenstecker montiert?
3. Lenkung
■ Ist die Lenkung frei, leichtgängig und ohne Rastpunkte?
■ Ist der Lenker sicher befestigt und unbeschädigt?
■ Sind die Lenkergriffe fest?
4. Bremsen
■ Sind die Bauteile der Bremsanlage (Hebel, Leitungen, Schläuche, Gestänge, Beläge, Scheiben und Trommeln) in Ordnung?
■ Ist die Bremsflüssigkeit unverbraucht und stimmt der Bremsflüssigkeitsstand?
■ Ist die Bremsanlage dicht und entlüftet?
■ Sind die Bremsen freigängig?
■ Gibt es bei Hebel- und Pedalweg noch eine Wegreserve?
5. Räder und Reifen
■ Stimmt die Profiltiefe der Reifen (vorgeschriebene Mindestprofiltiefe 1,6 mm – bei Leichtkrafträdern 1,0 mm)?
■ Stimmen die Reifengröße und Reifenbezeichnung mit denen in den Fahrzeugpapieren überein – bzw. ist die Reifenpaarung
freigegeben und haben Sie einen Nachweis darüber?
■ Stimmt die vorgegebene Laufrichtung der Reifen?
■ Haben die Reifen keine Schäden, wie beispielsweise Beulen, Schnitte oder Risse?
■ Sind die Felgen unbeschädigt und die Speichen fest?
■ Sind die Radachsen befestigt und gesichert?
6. Antrieb, Fahrwerk, Rahmen und Anbauteile
■ Sind alle Schrauben fest und wenn vorgesehen gesichert?
■ Sind Kette, Ritzel und Kettenrad in einem guten Zustand?
■ Ist die Kette richtig gespannt und ausreichend geschmiert? ■ Stimmt die Laufrichtung der Kette bei Verwendung eines Kettenschlosses?
■ Ist der Kettenschutz vorhanden?
■ Sind die Federbeine und die Gabelrohre dicht?
■ Ist die Fahrstellung des Seiten- und des Hauptständers gesichert?
■ Ist der Tank richtig befestigt und unbeschädigt?
■ Sind die Kraftstoffschläuche dicht und scheuerfrei verlegt? ■ Sind Motor und Getriebe dicht?
■ Sind Verkleidung und Verkleidungsscheibe unbeschädigt und mit einem Kantenschutz versehen?
■ Ist die Sitzbank richtig befestigt?
■ Sind die Fußrasten in Ordnung?
■ Sind Züge, Gelenke, Gestänge, Schlösser und Lager geschmiert?
7. Abgas- und Geräuschverhalten
■ Ist der Auspuff dicht und richtig befestigt?
■ Ist das Motorrad merklich zu laut? Unser Tipp: Sparen Sie wertvolle Zeit. Melden Sie sich gleich online zu Ihrer nächsten Hauptuntersuchung an: www.tuev-sued.de
Neue Vorschriften für Neueinlösung im 2017
Vom 1. Januar 2017 an dürfen in Europa keine Zweiräder mehr zugelassen werden, die nicht der neuen Typgenehmigung nach EU-Vorschrift 168/2013 entsprechen.
Die EU-Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen schreibt unter anderem strengere Abgasgrenzwerte vor:
Ab Januar müssen alle neu zuzulassenden Motorräder die Abgasnorm Euro 4 erfüllen.
Gleichzeitig gelten härtere Bedingungen für die Geräuschemission.
Außerdem müssen alle Zweiräder mit einem Motorhubraum über 125 Kubikzentimeter ein ABS besitzen
HU-Plaketten für 2016
Wer nach dem 1. Januar 2016 noch eine gelbe HU-Plakette am Kennzeichen hat, hat die Hauptuntersuchung verpasst. Gültig sind im neuen Jahr nur noch Braun, Rosa und Grün. © dpa / Andrea Warnecke
Wenn die HU-Plakette die falsche Farbe hat, kann es im neuen Jahr Ärger geben. Aber das ist noch nicht alles, was Autofahrer beachten sollten - wichtige Änderungen für 2016 im Überblick:
HU-Plakette ändert Farbe: Wer nach dem 1. Januar noch eine gelbe HU-Plakette auf dem Kennzeichen hat, hat den Termin zur Hauptuntersuchung verpasst. Ab Januar dürfen nur noch Braun, Rosa und Grün unterwegs sein, erklärt die Dekra. Eine braune Plakette zeigt an, dass die HU 2016 fällig ist, bei Rosa ist es 2017 soweit, und Grün steht für 2018.
In welchem Monat die Fahrzeugprüfung ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette oben steht. Wer die Fristen überzieht, muss bei Polizeikontrollen mit einem Bußgeld rechnen. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht eine vertiefte HU mit weiteren Kosten an.
Euro 4
für Motorräder: Auch Motorräder sollen sauberer werden. Deshalb müssen alle neuen Zweiräder, die ab dem 1. Januar eine Typgenehmigung erhalten, die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen. Darauf weist der ADAC hin. Nach Ansicht des Verkehrsclubs stellen die neuen Vorschriften für viele Hersteller eine Herausforderung dar.
Ab Januar 2016 müssen alle neuen Motorräder außerdem über ABS oder ein sogenanntes Kombi-Bremssystem verfügen. Diese Vorschrift betrifft Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimetern oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Alte Motorräder müssen nicht nachgerüstet werden.
© dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Tagfahrlicht beim Motorrad erlaubt?
Mit der ausstehenden Änderung der StVO (Straßenverkehrsordnung)
können Krafträder der Kategorie L 3 (Krafträder, falls sie einen Verbrennungsmotor haben,
mit mehr als 50 ccm Hubraum oder die unabhängig vom Antrieb schneller als 45 km/h fahren)
mit Tagfahrleuchten ausgerüstet werden.
Diese können tagsüber alternativ zum Abblendlicht genutzt werden.
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist allerdings Abblendlicht
einzuschalten.
Die Änderung der StVO wird voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten.
(ADAC News)
Neue Führerscheine samt geänderter Regeln, mehr Umweltzonen, höhere Bußgelder und vielleicht eine Neuordnung der Flensburger Verkehrssünderdatei – das sind nur einige der Änderungen, die 2013 auf die Autofahrer zukommen. Eine Übersicht über die wichtigsten Punkte von den TÜV SÜD-Experten.
Es sind zum einen Vorgaben der Europäischen Union, die im neuen Jahr für deutsche Autofahrer Veränderungen bringen. Dazu gehört der neue Führerschein. Aber natürlich haben auch nationale Entwicklungen ihre Auswirkungen. „Ein kleines Beispiel sind die seltenen, speziellen Versicherungstarife für Frauen“, sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. „Die Bevorzugung oder Benachteiligung eines Geschlechts ist ab dem Jahreswechsel bei keiner Versicherung mehr zulässig.“ Bedeutendere Änderungen gibt es auf anderen Gebieten.
Führerschein: Vom 19. Januar an gibt es neue Plastikkarten als Nachweis der Fahrerlaubnis. Sie sind ab dann nur noch 15 Jahre gültig. „Ganz wichtig: Das gilt nur für das Dokument selbst“, sagt der Experte von TÜV SÜD. „Die Fahrerlaubnis selbst ist nach wie vor unbegrenzt gültig.“ Nach Ablauf der Frist müsse lediglich ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Gesundheitschecks sind nicht vorgesehen. Bisherige Führerscheine gelten übrigens noch bis 2032 unbefristet weiter.
Zweiräder und Kraftfahrzeug-Kombinationen: Veränderungen stehen bei der Fahrerlaubnis für Motorräder und bei Kombinationen von Kraftfahrzeugen mit Anhängern an. Die wichtigsten Neuerungen für Biker auf einen Blick: Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Kilometern pro Stunde für den 16 und 17 Jahre alten Biker-Nachwuchs (Führerscheinklasse A1) wird ersatzlos gestrichen; die Leistungsbeschränkung von maximal 11 kW bei 125 Kubikzentimetern gilt weiter. Dabei darf das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg nicht überschritten werden. Mehr Leistung auf die Straße bringen dürfen dagegen Motorradfahrer ab 18 Jahren: anstatt 25 dann 35 kW in der Klasse A2 (Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg).
Für den Klassenaufstieg gilt: Jeweils nach zwei Jahren mit praktischer Prüfung. Selbst beim Aufstieg in den unbegrenzten Fahrspaß der Klasse A. Führerschein-Neulinge erkundigen sich zusätzlich am besten bei ihrer Fahrschule oder der zuständigen Behörde. Wer schon im Besitz der Fahrerlaubnis ist, kommt in den Genuss der Besitzstandsregelung und darf mindestens all das fahren, was bisher von der Genehmigung gedeckt war.
Quelle TÜV Süd News
Kunden-Informationen zur 47. ÄndVO zur StVZO.*
Spätestens ab dem 01. Juli 2012 gilt: Bei Überziehen des Untersuchungstermins wird die Plakette nicht mehr rückdatiert.**
Werden Mängel am Fahrzeug festgestellt, erhalten Sie dazu detaillierte Hinweise. Auch neu: Die Hauptuntersuchung beginnt mit einer
Probefahrt.
Wegfall der Rückdatierung: Die Laufzeit der Plakette beträgt immer 24 Monate – ab Termin der HU.
Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Es gilt: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach
dem jeweils erfolgten Untersuchungstermin
fällig. Eine Überziehung wird mit Bußgeld geahndet und zwar dann, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei
Monate überzogen wurde. Wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird.
P.S.: Ist die Plakette um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen wir Ihnen eine detailliertere Prüfung mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen.
Probefahrt: Die HU-Prüfung beginnt immer mit einer Probefahrt. Neu ist auch die Probefahrt zu Beginn der Prüfung. Der Sachverständige übernimmt die Probefahrt mit mindestens acht Stundenkilometern. Er prüft die Lenkrad- und die Bremsfunktion – damit wird sichergestellt, dass die elektronischen Sicherheitsassistenten des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen. Die Sicherheit und korrekte Funktion der Assistenzsysteme, wie ABS, ESP oder Abstandsregler rückt künftig noch stärker in den Fokus bei der Hauptuntersuchung. Hintergrund: Die meisten neu zugelassenen Fahrzeuge sind mit einer steigenden Zahl dieser elektronischen Helferlein ausgerüstet.
Exakte Mängelbeschreibung:
Festgestellte Mängel werden in einem noch detaillierteren Prüfbericht festgehalten. Ihr Vorteil: Sie erhalten im Prüfbericht genaue Hinweise über
die festgestellten Mängel. Wird zum Beispiel ein Fehler an der Beleuchtung ermittelt, bekommen Sie schwarz auf weiß, dass z. B. der linke Scheinwerfer zu hoch eingestellt ist. Mit
dieser Angabe können Sie den Fehler zielgenau bei Ihrer Werkstatt beheben lassen. Außerdem erhalten Sie bereits bei der Prüfung Hinweise über sich zukünftig abzeichnende Mängel.
Dadurch sparen Sie Zeit und Geld.
TÜV SÜD.